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Impfungen - Beratung und Durchführung

Nr. 53

Leistungsbeschreibung

Impfungen sind wichtige und wirksame Maßnahmen, um das Auftreten von  Infektionskrankheiten zu verhindern bzw. deren Symptome  abzumildern. Zum Schutz vor Infektionskrankheiten sollten Sie frühzeitig an eine Schutzimpfung denken.

Die Kolleg*innen des Amts- und vertrauensärztlichen Dienstes beraten Sie bei Interesse zu Impfungen und führen diese auch durch. Das betrifft insbesondere die Durchführung aller öffentlich empfohlenen Impfungen lt. STIKO-Empfehlung bei Erwachsenen. Auf Ihren Wunsch wird der Impfschutz anhand der Impfunterlagen überprüft.

Sie werden über zu verhütende Krankheiten, Nutzen von Impfungen, Kontraindikationen, Ablauf der Impfung, Beginn und Dauer des Impfschutzes, Verhalten nach der Impfung, mögliche Nebenwirkungen und Impfkomplikationen sowie die Notwendigkeit von Folge - und Auffrischungsimpfungen informiert.

Jede durchgeführte Impfung muss in einen Impfausweis dokumentiert werden. Falls es Ihnen nicht möglich ist den Impfausweis vorzulegen, muss der/die impfende Arzt/Ärztin eine Impfbescheinigung ausstellen, welche später im Gesundheitsamt in einen Impfausweis für Sie übertragen werden kann. Die Ausstellung eines neuen Impfausweises ist gebührenpflichtig.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

Sie müssen telefonischen einen Termin vereinbaren. Zum Impftermin darf keine akute Erkrankung vorliegen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen zur Beratung bzw. Impfung mit:

  • Chipkarte Ihrer Krankenkasse (AOK, Barmer etc.)
  • Impfausweis/ Impfbescheinigung
  • ggf. andere Impfunterlagen
  • Informationen zu Vorerkrankungen (z.B. Medikamentenplan)

Welche Gebühren fallen an?

Empfohlene Impfungen der STIKO werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. In anderen Fällen können Gebühren erhoben werden (z.B. für Privatversicherte, für Impfungen außerhalb der STIKO-Empfehlungen, für reisemedizinische Impfungen).

Den einschlägigen Gebührensatz können Sie der Allgemeinen Verwaltungskostensatzung des Landkreises Ostprignitz-Ruppin in Angelegenheiten der Selbstverwaltung entnehmen.

Was sollte ich noch wissen?

Das Gesundheitsamt stellt internationale Impfausweise aus, in denen die aktuellen Impfungen dokumentiert und bereits erfolgte Impfungen nachgetragen werden können.

Der Impfausweis bildet eine wichtige Grundlage zur Beurteilung der Vollständigkeit von empfohlenen Impfungen und somit zu eventuell notwendigen Auffrischungsimpfungen. Bei Verlust des Impfausweises besteht die Möglichkeit, aus dem Archiv auch ältere Impfdaten zu erfragen und dokumentieren zu lassen.

Weitere Informationen zu Impfungen und zum Infektionsschutz erhalten Sie beim Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz und  beim Robert-Koch-Institut (RKI).

Rechtsgrundlage

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