Zuwendungen zu den Kosten für Unterkunft und Verpflegung (Berufsausbildung)
Leistungsbeschreibung
Das Land Brandenburg gewährt Berufsschüler:innen unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zu den Kosten für Unterkunft und Verpflegung im Rahmen einer notwendigen auswärtigen Unterkunft während der Berufsschultage. Die Leistungserbringung wird stellvertretend vom Landkreis Ostprignitz-Ruppin wahrgenommen und ausschließlich Auszubildenden gewährt, die eine Berufsausbildung im dualen System absolvieren und deren Ausbildungsstätte sich im Landkreis Ostprignitz-Ruppin befindet oder die im Land Brandenburg ihren Wohnort, jedoch eine Ausbildungsstätte in einem anderen Bundesland haben und die nachweislich (Ablehnungsbescheid) in dem jeweils anderen Bundesland keine Zuschüsse erhalten. Mit der Leistungsgewährung sollen berufsschulpflichtige bzw. ‑berechtigte Auszubildende entlastet werden, deren Fahrtzeit für den täglichen Weg zwischen der Wohnung und der zuständigen Berufsschule ansonsten unzumutbar wäre.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Antragsberechtigt sind Personensorgeberechtigte minderjähriger Berufsschüler:innen und volljährige Berufsschüler:innen, die im Land Brandenburg gemäß Paragraph 39 Absatz 2 des Brandenburgischen Schulgesetzes (BbgSchulG) berufsschulpflichtig oder gemäß Paragraph 39 Absatz 4 Satz 1 BbgSchulG berufsschulberechtigt sind. Antragstellende müssen einen gültigen Ausbildungsvertrag in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf gemäß Berufsbildungsgesetz oder Handwerksordnung vorweisen. Die Leistung wird ausschließlich gewährt, wenn die beantragende Person aufgrund einer unzumutbaren täglichen Fahrzeit zwischen der Wohnung und der auswärtig zuständigen Berufsschule auf eine auswärtige Unterkunft angewiesen ist. Zumutbar ist eine tägliche Hin- und Rückfahrt mit den öffentlichen Verkehrsmitteln dann, wenn sie einschließlich der Weg- und Wartezeiten drei Stunden nicht überschreitet.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Gebühren fallen an?
Für die Antragsbearbeitung fallen keine Gebühren an. Beachten Sie gegebenenfalls Versandgebühren für die postalische Zustellung Ihrer Unterlagen.
Was sollte ich noch wissen?
Der Zuschuss beträgt insgesamt 50 Prozent der nachgewiesenen Gesamtkosten, jedoch maximal 10,00 Euro pro Tag. Für den An‑ und Abreisetag können Sie jeweils einen halben Tag anrechnen lassen. Grundsätzlich erfolgt eine Unterbringung während des Besuchs der auswärtigen zuständigen Berufsschule in einem Wohnheim. Sollte keine Wohnheimunterbringung möglich sein, können auch die Kosten einer Ersatzunterkunft durch einen Zuschuss gefördert werden. Die besonderen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung werden im Antragsverfahren angemessen berücksichtigt.