Die Landkreise und kreisfreien Städte überwachen die Berechtigung zur Ausübung der Berufe im Gesundheitswesen und zur Führung der Berufsbezeichnung.
Wer selbstständig einen Beruf des Gesundheitswesens ausübt, Angehörige der Berufe des Gesundheitswesens beschäftigt oder gegen Entgelt kranken- und altenpflegerische Tätigkeiten anbietet oder erbringt, hat dies unverzüglich dem zuständigen Gesundheitsamt anzuzeigen, soweit nicht eine solche Verpflichtung nach anderen Rechtsvorschriften gegenüber anderen Stellen besteht.
Im Landkreis Ostprignitz-Ruppin hat die Anzeige bei der Medizinalaufsicht zu erfolgen. Diese erfassen, registrieren die im Landkreis medizinisch tätigen Personen und stellen eine Anzeigebestätigung aus, die z.B. bei der Kranken-/ Pflegekasse vorgelegt werden kann.
Des Weiteren werden die gesammelten Daten zusammengestellt und online für Bürger*innen zur Verfügung gestellt.