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Die Erteilung der Erlaubnis setzt voraus, dass Sie:
- das 25. Lebensjahr vollendet haben
- mindestens die Volks- oder Hauptschule erfolgreich abgeschlossen haben
- die erforderliche Eignung und sittliche Zuverlässigkeit für die Berufsausübung besitzen
- sich einer Kenntnisüberprüfung durch das Gesundheitsamt unterziehen
- die deutsche Sprache hinreichend beherrschen.
- Nach bestandener Überprüfung wird vom Gesundheitsamt des Landkreises die Berufserlaubnis erteilt.
Terminfristen
Den schriftlichen Teil der Überprüfungen führt das Land Brandenburg einheitlich durch, und zwar jeweils:
- am dritten Mittwoch im März
(Anmeldungszeitraum vom 01. Dezember bis 31. Dezember des Vorjahres) - am zweiten Mittwoch im Oktober
(Anmeldungszeitraum vom 01. Juli bis 31. Juli des laufenden Jahres)
Um die Fristen einzuhalten, sollten die Antragsunterlagen im Gesundheitsamt in Neuruppin bis zur Monatsmitte des Anmeldezeitraumes eingehen und die Anmeldegebühr beim Gesundheitsamt Potsdam bis zum Monatsende!