Nach Abschluss der Beratungssitzung kann eine Aliasbescheinigung ausgestellt werden.
Die Anmeldung der Tätigkeit erfolgt über das Ordnungsamt und kann im Anschluss an die gesundheitliche Beratung getätigt werden. Es dürfen jedoch nicht mehr als drei Monate zwischen der gesundheitlichen Beratung und der Anmeldung beim zuständigen Ordnungsamt liegen.
Weitere Informationen zum Prostituiertenschutzgesetz sowie zur HIV-/Aids-Prävention und-Beratung im Land Brandenburg finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend und auf der des IN VIA Katholischer Verband für Mädchen- und Frauensozialarbeit für das Erzbistum Berlin e.V. (Beratungsstelle).
Wenn Sie Betroffene von Gewalt sind nutzen Sie bitte das Beratungsangebot des Hilfetelefons »Gewalt gegen Frauen«.