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Das Personal der Annahmestellen ist zum Zwecke der Kontrolle berechtigt, Verpackungen, Behälter, Ballen oder Ähnliches zu öffnen, um die angelieferten Abfälle zu untersuchen. Die Kantenlänge der einzelnen Abfälle darf zwei Meter nicht überschreiten. Liefern Sie bitte ausschließlich loses Stückgut an. Rollen und/oder Ballen können nicht entgegengenommen werden.

Die Annahme von gefährlichen Abfällen erfolgt in Kleinmengen. Kleinanliefer:innen dürfen insgesamt nicht mehr als 2.000 Kilogramm gefährliche Abfälle pro Jahr anliefern. Für die Anlieferung von asbest- und mineralfaserhaltigen Abfällen beachten Sie bitte die Festlegungen auf dem entsprechenden Hinweisblatt. Bei der Anlieferung von Asbest müssen sich die befüllten Abfallsäcke auf offenen Ladeflächen befinden, damit diese an den Anschlaglaschen vom Transportfahrzeug gehoben werden können.

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