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Die Belehrung erfolgt nur für Personen, die im Landkreis Ostprignitz-Ruppin gemeldet und hier wohnhaft sind. Für die Belehrung ist vorher ein Termin zu buchen. Für die Terminvereinbarung nutzen Sie bitte unser Terminbuchungstool.

Eine Terminvereinbarung ist außerdem persönlich oder telefonisch möglich.

Nach der Belehrung wird Ihnen die Bescheinigung über die Teilnahme ausgehändigt. Die Bescheinigung kann jede Person auf Antrag erhalten. Das Gesundheitsamt stellt die Bescheinigung aber nicht aus, solange bei einer Person Anhaltspunkte für eine in § 42 Absatz 1 IfSG genannte Krankheit bestehen.

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