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Fragen und Antworten

Wer kann das Kreisarchiv nutzen?
Grundsätzlich alle Bürger:innen, die ein berechtigtes Interesse an der Nutzung nachweisen können.

Was sollte eine schriftliche Anfrage beinhalten?
Eine schriftliche Anfrage sollte die konkrete Beschreibung des Anliegens, die bereits bekannten Daten sowie die Form der zu erwartenden Antwort (beglaubigte/einfache Kopie) enthalten.

Kann ich spontan Archivbestände einsehen?
Nein, eine Archivbenutzung muss rechtzeitig schriftlich oder telefonisch vereinbart werden.

Mit welchen Kosten ist zu rechnen?
Bitte beachten Sie die Verwaltungskostensatzung.

Unter welchen Voraussetzungen ist eine Gebührenbefreiung möglich?
Bei Amtshilfe oder bei wissenschaftlicher/ehrenamtlicher Arbeit (mit Nachweis). Die Befreiung muss im Vorfeld beantragt und genehmigt werden.

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