Sprungziele
Seiteninhalt

Die amtsärztliche Untersuchung umfasst die Erhebung der Krankengeschichte, eine körperliche Untersuchung, weitere medizinisch-technische Untersuchungen in Abhängigkeit vom Auftrag (z.B. Sehtest, Hörtest, EKG, Blutuntersuchungen) sowie die Auswertung vorliegender medizinischer Fremdbefunde und Epikrisen. Für die Begutachtung sollten 2 Stunden eingeplant werden. In der Regel finden zwei Termine statt.

Auch für die Gewährung eines Mehrbedarfs für kostenaufwändige Ernährung nach dem SGB II (Anlage MEB) werden durch den Amts- und Vertrauensärztlichen Dienst Gutachten ausgestellt.

Seite zurück Nach oben