Die Dienstleistung des Gutachterwesens im Gesundheitsamt steht Bürger*innen zur Verfügung, die nach gesetzlichen Vorgaben oder in Amtshilfe amtsärztlich untersucht werden müssen.
Alle angehenden Beamten*innen bzw. Beamtenanwärter*innen müssen vor Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf, auf Probe oder auf Lebenszeit amtsärztlich untersucht und begutachtet werden. Für Anwärter*innen ausgewählter Berufsgruppen ist ebenfalls eine amtsärztliche Einstellungsuntersuchung notwendig.
Unsere Gutachten sind die Grundlage für die Entscheidungen der Auftraggeber - wir entscheiden nicht selbst.