Untersuchungstermine erhalten Sie von uns, nachdem von Rechtsmedizinischen Instituten oder Laboren ein schriftlicher Auftrag mit Verweis auf die Notwendigkeit einer amtsärztlichen Probenentnahme bei uns eingegangen ist.
Vor der Untersuchung müssen ein Fragebogen zur Identitätsprüfung und eine Einverständniserklärung ausgefüllt werden.
Außerdem darf 1 Stunde vor der Probenentnahme (Speichelprobe) nicht gegessen, getrunken und geraucht werden. Behandlungen mit Blutprodukten müssen mindestens 4 Wochen zurück liegen.