Sprungziele
Seiteninhalt

Die Gebühren für ein amtsärztliches Gutachten sind vom Auftraggeber, in diesem Fall vom Arbeitgeber, zu entrichten. Den einschlägigen Gebührensatz können Sie der Allgemeinen Verwaltungskostensatzung des Landkreises Ostprignitz-Ruppin in Angelegenheiten der Selbstverwaltung entnehmen.

Seite zurück Nach oben