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Die Dienstleistung des Gutachterwesens im Gesundheitsamt steht Bürger*innen zur Verfügung, die nach gesetzlichen Vorgaben oder in Amtshilfe amtsärztlich untersucht werden müssen.

Amtsärztliche Untersuchungen zur Prüfungsfähigkeit erfolgen auf Anforderung des Prüflings zur Vorlage bei der Hochschule, Fachhochschule oder Fachschule. Die Begutachtung muss in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit der Prüfung (tagesaktuell) erfolgen.

Des Weiteren werden Anträge auf Nachteilsausgleich in Prüfungssituationen  geprüft.

Die Gutachten sind Grundlage für die  Entscheidungen der jeweiligen Institution  - wir entscheiden nicht selbst.

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