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Die Dienstleistung des Gutachterwesens im Gesundheitsamt steht Bürger*innen zur Verfügung, die nach gesetzlichen Vorgaben oder in Amtshilfe amtsärztlich untersucht werden müssen.

Auf Antrag des Amtes für Soziale Leistungen werden für Asylbewerber die medizinischen Voraussetzungen für den Erhalt von speziellen  Krankenbehandlungen oder Hilfsmitteln geprüft und ggf. die Notwendigkeit  in einem Gutachten dargestellt.

Unsere Gutachten sind dabei die Grundlage für die Entscheidungen der Auftraggeber - wir entscheiden nicht selbst.

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