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Voraussetzung ist ein ärztliches Gutachten mit gesicherten ICD-10 Diagnosen vorliegen. Dieses darf nicht älter als zwei Jahre alt sein. Sollte Sie kein aktuelles Gutachten vorlegen können, kann im Rahmen der Bedarfsermittlung eine psychologische oder ärztliche Begutachtung veranlasst werden.

Des weiteren sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • Antrag auf Eingliederungshilfe
  • Schweigepflichtsentbindung (wird Vorort ausgehändigt)
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