Die ausgefertigte Bescheinigung vom Gesundheitsamt ist 14 Monate gültig.
Sollte nach dieser Zeit das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht sein, muss eine Nachuntersuchung ein Jahr nach Ausbildungsbeginn erfolgen. In diesem Fall müssen sich die Jugendlichen im Gesundheitsamt, gegen Vorlage eines Ausweisdokuments, Unterlagen für die Nachuntersuchung abholen, welche dann jedoch durch Hausärzte*innen erfolgen.
Bei auffälligen Befunden erhalten die Jugendlichen eine schriftliche Information oder Empfehlung, das Untersuchungsergebnis durch den Hausarzt bzw. betreuenden Facharzt abklären zu lassen.