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Beginn der Schulpflicht

Die Schulpflicht beginnt am 01.August, wenn ein Kind bis spätestens zum 30. September desselben Kalenderjahres sechs Jahre alt wird.

Einschulung mit 5 Jahren

Kinder, die in der Zeit vom 01. Oktober bis zum 31. Dezember sechs Jahre alt werden und für die noch nicht die Schulpflicht gilt, können nur auf Antrag der Eltern im gleichen Kalenderjahr eingeschult werden.

Weitere Informationen erhalten Sie beim Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS).

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