Sprungziele
Seiteninhalt

Der Schutzauftrag richtet sich an Kinder und Jugendliche im Alter von 0 bis zum 18. Lebensjahr.

Kinder und Jugendliche können sich eigenständig den Kolleg* innen des Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) in jeder Lebenssituation anvertrauen. Gerade in einer Not- oder Konfliktlage kann es gut sein, sich fachliche Beratung zu holen. Dafür brauchen sie auch nicht das Einverständnis Ihrer Eltern bzw. der Personensorgeberechtigten.

Viele Wahrnehmungen und Informationen können Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung darstellen. Scheuen Sie daher nicht sich mit den Kolleg* innen des Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) in Kontakt zu setzen.

Seite zurück Nach oben