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Die Grundsicherung für Arbeitsuchende bietet auch erwerbsfähigen Selbständigen Unterstützung, wenn diese eine selbständige Tätigkeit ausüben bzw. gründen wollen und auf Beihilfe angewiesen sind.

Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie bei Ihrem:r persönlichen Ansprechpartner:in in der Geschäftsstelle Kyritz umfassende Beratungs-, Vermittlungs- und individuelle Förder- und Eingliederungsleistungen erhalten. Entsprechend des geltenden Fördergrundsatzes „Fördern und Fordern“ hat die Bewilligung von Leistungen das vorrangige Ziel, Sie in den Arbeitsmarkt einzugliedern, um selbst Einkommen zu erwirtschaften und Ihre Hilfebedürftigkeit zu beenden. Auch Maßnahmen zur beruflichen Bildung sind zentraler Bestandteil dieser arbeitsmarktpolitischen Förderung.

Einen Leistungsantrag können Sie von Ihrem:r persönlichen Ansprechpartner:in oder im Servicebereich der Geschäftsstelle Kyritz erhalten.

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