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Ersatzbeschaffungen von z.B. Gegenständen, die sich bereits in Ihrem Haushalt befinden, aber durch Abnutzung unbrauchbar oder aus sonstigen Gründen defekt sind, können nicht bezuschusst werden.

Einmalige Leistungen erhalten Sie nur, wenn Sie

  • in der Bundesrepublik Deutschland leben,
  • keine vorrangigen Ansprüche gegenüber anderen Leistungsträgern oder anderen Personen (z.B. gegen geschiedene Ehepartner, den Vater oder die Mutter Ihres Kindes) haben,
  • erwerbsfähig und
    • Def.: Sie sind auf absehbare Zeit und unter den üblichen Arbeitsbedingungen des Arbeitsmarktes mindestens 3 Stunden täglichen arbeiten können und die Altersgrenze von 65 oder 67  Jahren noch nicht erreicht haben. 
  • hilfebedürftig sind.
    • Def.: Sie können Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer Bedarfsgemeinschaft nicht aus dem Einkommen oder Vermögen von Ihnen und der Bedarfsgemeinschaft aufbringen.

Einmalige Leistungen können auch Personen gewährt werden, die keine Bürgergeld Leistungen erhalten, den Bedarf aber aus eigenen Mittel nicht voll decken können.

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