Versicherungsamt - Unterstützungsangebot bei der Prüfung von Rentenansprüchen
Nr. 50Leistungsbeschreibung
Wenn Sie z. B. Ihren Rentenanspruch erheben oder vorerst prüfen wollen, ob Sie einen Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs-, Hinterbliebenenrente haben, bietet Ihnen das Versicherungsamt des Sachgebiets Soziale Leistungen Beratung und Unterstützung an.
Das Versicherungsamt erfüllt den gesetzlichen Auftrag vermittelnd, zwischen der Renten-, Kranken- und Unfallversicherung (gesetzliche Sozialversicherung) und Ihnen als versicherte Person, tätig zu sein. Angefangen bei allgemeinen Informationen zur gesetzlich Sozialversicherung oder den Rentenarten, wird Ihnen hier z. B. Unterstützung bei der Zusammenstellung eines vollständigen Rentenantrags bis hin zur Weiterleitung von Widersprüchen an den zuständigen Leistungsträger geboten.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Sie sollten lediglich Ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Ostprignitz-Ruppin nachweisen können, um unsere Leistungen in Anspruch nehmen zu können.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Sozialversicherungsausweis
- Versicherungsunterlagen
- Personalausweis
- ggf. weitere Unterlagen für z. B. eine Beglaubigung oder Rentenantragsstellung
Welche Gebühren fallen an?
Es werden keine Gebühren erhoben.
Für Beglaubigungen und Vervielfältigung von Dokumenten werden Gebühren nach der Allgemeine Verwaltungskostensatzung in Angelegenheiten der Selbstverwaltung des Landkreises Ostprignitz-Ruppin erhoben.
Was sollte ich noch wissen?
Bitte achten Sie insbesondere bei der Einreichung eines Antrags auf Altersrente auf die Einhaltung der Fristen. Der Antrag ist 3 Monate vor Rentenbeginn einzureichen. Achten Sie auch darauf, dass sämtliche Zeiten, in denen Sie als Arbeitnehmer*in Versicherungsbeiträge gezahlt haben, auch belegen können.
Unser Leistungsangebot umfasst:
- Auskunftserteilung und Beratung zur gesetzlichen Sozialversicherung, Rentenarten, Kontenklärung, Versorgungsausgleich (z.B. bei Scheidungsfällen) und Widersprüche
- Entgegennahme und Weiterleitung von Nachweisen zur Kontenklärung
- Entgegennahme und Weiterleitung von Rentenanträgen
- Entgegennahme von Widersprüchen und Rechtsmitteln zur Niederschrift und Weiterleitung zur Fristwahrung
- Beglaubigung von Unterschriften und Ablichtungen für den Rententräger
- Aufnahme von eidesstattlichen Versicherungen und Zeugenaussagen spätestens nach Aufforderung durch den Rentenversicherungsträger
Nähere Informationen und weiteren Service erhalten Sie von der Deutschen Rentenversicherung Berlin-Brandenburg erhalten Sie hier.