Sprungziele
Seiteninhalt

Jede Person volljährige Person hat das Recht, die persönlichen Angelegenheiten für den Fall der Geschäfts- und/oder Einwilligungs­unfähigkeit vorsorglich festzulegen.

Jeder Mensch kann plötzlich in die Situationen kommen, sich nicht mehr selbst über sich und die eigenen Angelegenheiten entscheiden zu können. Mit der Vorsorgevollmacht sowie Patienten- und Betreuungsverfügungen können Menschen für diese Fälle Vorsorge treffen. So können beispielsweise eigene religiöse oder ethische Wünsche berücksichtigt werden und Vertreter:innen für die eigenen Belange bestimmt werden.

Die Mitarbeitenden des Teams Betreuung beraten und unterstützen Personen bei der Erstellung der benötigten Unterlagen. Außerdem stellen sie Beglaubigungen für Vorsorge­vollmachten aus.

Seite zurück Nach oben