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Wenn für eine betroffene Person keine Betreuungsverfügung oder Vorsorgevollmacht abgeschlossen wurde, muss das Team Betreuung nach einer geeigneten Betreuungsperson suchen. Bei der Suche wird zuerst der Familien- und Freundeskreis angefragt. Die Übernahme der rechtlichen Betreuung ist freiwillig und kann abgelehnt werden. Im Folgenden wird an die Betreuungsvereine in den Städten Neuruppin und Kyritz herangetreten. Erst dann kommen Berufsbetreuer­ infrage und notfalls oder übergangsweise auch das Team Betreuung als örtliche Betreuungsbehörde des Landkreises Ostprignitz-Ruppin selbst.

In Notfallsituationen, wie beispielsweise Gefahr im Verzug oder bei plötzlichem Koma, kann im Rahmen der Eilbedürftigkeit auch eine vorläufige Betreuung für maximal sechs Monate vom Amtsgericht angeordnet werden. Diese kann gegebenenfalls auch um weitere sechs Monate verlängert werden.

Spätestens nach sieben Jahren muss eine Einzelfallprüfung der eingerichteten Betreuung erfolgen. Durch das Gericht und das Team Betreuung wird dann geprüft, ob eine Verlängerung der rechtlichen Betreuung weiterhin notwendig ist.

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