Sollte eine volljährige Person auf Grund einer psychischen, körperlichen oder seelischen Erkrankung oder geistigen Behinderung nicht oder nur teilweise in der Lage sein, den eigenen Willen zu vertreten oder Angelegenheiten des täglichen Lebens zu tätigen, kann ein Amtsgericht über die Notwendigkeit einer rechtlichen Vertretung durch einen Betreuer/eine Betreuerin bestimmen. Diese Entscheidung kann nur durch Amtsrichter erfolgen, da es sich hierbei um einen starken Eingriff in die Persönlichkeitsrechte eines Menschen handelt.
Das Team Betreuung ermittelt auf Antrag oder von Amts wegen zusammen mit der betroffenen Person oder deren Angehörigen alle relevanten Fakten, die für die Rechtsprechung durch das Amtsgericht von Belang sein können. Das Team fasst diese in einem Sozialbericht für das Amtsgericht zusammen und schlägt falls notwendig auch eine für den Einzelfall geeignete Betreuungsperson vor.
Im Fokus der Prüfung steht immer der Erhalt der Selbstständigkeit der betroffenen Person. Deshalb soll eine rechtliche Vertretung bestenfalls nicht oder nur in Teilbereichen erforderlich sein.