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Zum Vermögen gehören insbesondere:
- Haus- und Grundbesitz
- Kraftfahrzeuge
- Bargeld sowie Sparguthaben (auch ausländische Konten)
- Wertpapiere (Sparvertrag, Fonds, Forderungen gegen Dritte etc.)
- Rückkaufwerte von Lebens- und Rentenversicherungen
Zum Einkommen gehören insbesondere:
- Erwerbseinkünfte
- Mieten aus Vermietung und Verpachtung
- Renten
Bei geschiedenen oder getrennt lebenden Antragsberechtigten müssen mögliche Unterhaltsansprüche vorab geklärt werden, da diese das Einkommen reduzieren. Die Leistungsgewährung erfolgt ab dem Tag der Antragstellung bzw. ab Bekanntwerden des Hilfeanspruchs.