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Trichinenuntersuchung

Leistungsbeschreibung

Bei allen Haus- und Wildschweinen sowie bei Einhufern, Dachsen, Waschbären und anderen für Trichinen empfängliche Tierarten ist vor dem Verzehr festzustellen, ob das Fleisch frei von Trichinen ist. Eine Untersuchung auf Trichinen ist gesetzlich vorgeschrieben. Bei Trichinen handelt es sich um winzige Parasiten (Fadenwürmer), die über den Verzehr vom Fleisch erkrankter Tiere auf den Menschen übertragen werden können. Die Larven der Trichinen können sich in die Muskulatur ihrer Wirte einkapseln. Insbesondere über den Verzehr von nicht durcherhitztem Fleisch können sich Menschen mit der durch Trichinien ausgelösten Krankheit Trichinellose infizieren.

Das für die Trichinenuntersuchung notwendige Material (mindestens 50 Gramm) wird von Amtlichen Tierärzt:innen entnommen. Die Probenentnahme ist Bestandteil der vorgeschriebenen Fleischuntersuchung. Nur amtlich beauftrage Jäger:innen dürfen Trichinenproben bei Wildschweinen und/oder Dachsen entnehmen. Voraussetzung für eine Beauftragung ist u.a. der Nachweis einer zuvor erfolgten Schulung in den benannten Wildarten nach § 6 Abs. 2 Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung (Tier-LMÜV). Der Landkreis Ostprignitz-Ruppin verfügt über ein akkreditiertes Trichinenlabor, in dem die Proben persönlich abgegeben werden können.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Bei Schwarzwild:

  • Beauftragung zur Trichinenprobenentnahme bei Schwarzwild durch den Landkreis OPR muss vorliegen oder Probenahme durch Tierärzt:in
  • korrektes Probenmaterial in ausreichender Menge und Qualität
  • korrekt ausgefüllter Wildursprungsschein

Bei Hausschweinen, Gehege-Schwarzwild, Einhufern und anderen empfänglichen Tierarten:

  • Probenahme grundsätzlich durch amtliche:n Tierärzt:in bei der Fleischuntersuchung
  • Korrekt ausgefüllter Trichinenproben-Begleitschein

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bei Hausschlachtungen: vollständig, leserlich ausgefüllter und unterschriebener Trichinenproben-Begleitschein Hausschlachtung

Bei Wildschweinen: Vollständig und leserlich ausgefüllter Wildursprungsschein

Welche Gebühren fallen an?

Bitte beachten Sie: Für Wildschweine, die auf dem Gebiet des Landkreises OPR erlegt werden, erhebt der Landkreis OPR derzeit keine Gebühren.

Eine Übersicht über die anfallenden Gebühren haben wir in der Dokumentenübersicht für Sie zusammengestellt.

Was sollte ich noch wissen?

Ohne Untersuchung auf Trichinen darf Fleisch von Schweinen, Wildschweinen, Pferden, Dachsen und Waschbären und anderen empfänglichen Tierarten nicht verarbeitet, zubereitet oder verzehrt werden.

Das akkreditierte amtliche Trichinenlabor des Landkreises finden Sie an folgendem Standort im Raum 034:

Sachgebiet Verbraucherschutz

Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft

Neustädter Straße 14
DE-16816 Neuruppin

03391 688 3901

Proben werden immer Montags, Mittwochs und Freitags in der Zeit von 07:30–09:30 Uhr entgegengenommen. Darüber hinaus können Sie Fleischproben auch außerhalb der genannten Zeiten in den Briefkasten im Informationsbereich des Labors einwerfen.

Weitere Briefkästen zur Abgabe von Trichinenproben befinden sich in Kyritz und Wittstock:

Gesundheitsamt Ostprignitz-Ruppin – Standort Kyritz
Perleberger Straße 13
16866 Kyritz

Jobcenter Ostprignitz-Ruppin –Standort Wittstock (Dosse)
Rheinsberger Straße 18
16909 Wittstock (Dosse)

Einwürfe sind nur zu den allgemeinen Öffnungszeiten der Standorte möglich.

Rechtsgrundlagen

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