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Zum Vermögen gehören insbesondere:
- Haus- und Grundbesitz
- Kraftfahrzeuge
- Bargeld sowie Sparguthaben
- Wertpapiere
- Rückkaufwerte von Lebensversicherungen
Zum Einkommen gehören insbesondere:
- Erwerbseinkünfte
- Mieten aus Vermietung und Verpachtung
- Renten
Bei geschiedenen oder getrennt lebenden leistungsberechtigten Personen müssen mögliche Unterhaltsansprüche vorab geklärt werden, da diese das Einkommen reduzieren. Die Leistungsgewährung erfolgt auf Antrag und wirkt auf den ersten des Kalendermonats der Antragstellung zurück.