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Grundstücks-/ Flurstücksvermessung durchführen

Leistungsbeschreibung

Eine Grundstücksvermessung wird auf Antrag oder von Amts wegen durchgeführt. Anträge zur Grenzfeststellung und Grenzwiederherstellung werden gestellt, wenn z.B. Unsicherheiten über den Verlauf von Grundstücksgrenzen bestehen. Anlass kann z. B. sein, dass ein Grundstück erworben werden soll, jedoch keine Grenzsteine bzw. Grenzmarken vor Ort erkennbar sind, oder eine Bebauung eines Grundstückes geplant ist und gesetzlich vorgeschriebene Grenzabstände einzuhalten sind.

Bei einer Grenzfeststellung bzw. Grenzwiederherstellung wird die Lage der Grenzpunkte und somit der Verlauf der Flurstücksgrenzen ermittelt. Falls erforderlich erfolgt gleichzeitig eine Kennzeichnung der Grenzpunkte, z. B. durch Grenzsteine (Abmarkung).

Die Ergebnisse der Grenzfeststellung, Grenzwiederherstellung und Abmarkung werden in das amtliche Liegenschaftskataster übernommen.

Im Regelfall nehmen Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur:innen diese Aufgabe wahr.
Näheres unter "Was sollte ich noch wissen?"

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Sie können einen Antrag stellen, wenn Sie

  • Flurstückseigentümerin bzw. Flurstückseigentümer,
  • eine erbbauberechtigte Person,
  • eine Person mit Vollmacht (bevollmächtigt) oder Zustimmung der Eigentümerin bzw. des Eigentümers oder der erbbauberechtigten Person oder
  • eine Behörde in Erfüllung ihrer Aufgaben

sind.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Anträge sind ab sofort online möglich:

Alternativ können Sie uns Ihren Antrag auch formlos per E-Mail oder Post zukommen lassen.

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren für Liegenschaftsvermessungen richten sich nach der Vermessungsgebührenordnung. Maßgeblich für die Gebühr können dabei Bodenwerte, der Wert der baulichen Anlagen oder der Zeitaufwand sein. Deshalb kann keine pauschale Gebühr genannt werden, es werden aber auf den Einzelfall bezogen Kostenschätzungen erstellt.

Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur:innen sind ebenfalls an diese Gebührenordnung gebunden.

Was sollte ich noch wissen?

Liegenschaftsvermessungen werden überwiegend von Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur:innen durchgeführt. Eine Adressliste mit den Namen der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur:innen des Landes Brandenburg finden Sie hier: https://geodyn.geobasis-bb.de/adressen/tab.php

Rechtsgrundlagen

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