Wenn Sie über monatliche Einkünfte (z. B. Arbeitseinkommen oder Renten) verfügen, kann es im Einzelfall dazu kommen, dass Sie zu einem monatlichen Beitrag zur Eingliederungshilfe herangezogen werden. Auch hier erfolgt die entsprechende Prüfung im Sachgebiet Leistungen.
Die bewilligte Unterstützungsleistung ist abhängig von der Art der Behinderung, dem Alter und den persönlichen Lebensumständen bzw. Bedarfen. Folgende Maßnahmen der Eingliederungshilfe werden geleistet:
- Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
- Teilhabe am Arbeitsleben (unter anderem Beschäftigung in Werkstätten für behinderte Menschen, Budget für Arbeit)
- Teilhabe an Bildung
- soziale Teilhabe (unter anderem Gewährung von Assistenzleistungen in eigenen Wohnungen oder in besonderen Wohnformen, heilpädagogische Leistungen)
Wenn Sie einen Anspruch auf Eingliederungshilfe haben, können Sie die Leistungen auch als Geldbetrag ausgezahlt bekommen, um so selbstständig die notwendigen Maßnahmen zu organisieren und zu bezahlen.