Geschäftsstelle Neuruppin
Kurzportrait
Die Geschäftsstelle Neuruppin des Jobcenters Ostprignitz-Ruppin betreut die Kunden mit Wohnsitz in Neuruppin, Fehrbellin, Temnitz, Lindow und Rheinsberg (Basdorf, Braunsberg, Dierberg, Heinrichsfelde, Heinrichsdorf, Köpernitz, Schwanow, Zechow, Zühlen).
Im Servicebereich unserer Geschäftsstelle erfolgt der erste Kontakt, die Datenaufnahme, die Antragstellung auf Leistungen nach dem SGB II sowie allgemeine Vorsprachen ohne Termin und die Klärung konkreter Anliegen.
Ihr Anliegen ist uns wichtig – So erreichen Sie uns
Telefonisch (zu den Sprechzeiten):
Servicebereich der Geschäftsstelle Neuruppin 03391 688 5200
- Nummer Ihrer Bedarfsgemeinschaft (BG-Nummer) oder Ihre Kundennummer
- Datum und Betreff des Schreibens vom Jobcenter, wenn Sie Fragen hierzu haben
Hinterlassen Sie uns eine Nachricht. Wenn Sie uns einmal nicht erreichen, können Sie eine Mitteilung auf dem Anrufbeantworter hinterlassen. Um Sie zu erreichen, brauchen wir folgende Daten: Name, Postleitzahl, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen.
Persönlich:
Wir nehmen Ihr Anliegen gerne zu den allgemeinen Sprechzeiten persönlich entgegen.
Alle Dienstleistungen des Bereichs im Überblick
- Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II - Bürgergeld
- Bildungs- und Teilhabeleistungen für bedürftige Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene
- Einmalige Leistung für eine Erstausstattung (SGB II)
- Leistungen zur Eingliederung für erwerbsfähige Arbeitnehmer:innen
- Förderleistungen an Arbeitgeber
Wichtige Dokumente und Formulare
- Fortschreibung des Konzeptes zur Ermittlung der Bedarfe für Unterkunft und Heizung 2022435 kB
- Richtlinie des Landkreises Ostprignitz-Ruppin zur Gewährung einmaliger Leistungen für Erstausstattungen nach § 24 Abs. 3 SGB II335 kB
- Richtlinie zur Gewährung der Bedarfe für Unterkunft und Heizung (Stand: 01.01.2023)17.9 MB
- Richtlinie zur Gewährung eines Mehrbedarfs für kostenaufwändige Ernährung201 kB