Fallmanagement (Neuruppin)
Kurzportrait
Die für Sie persönlich zuständige Ansprechpartner:innen bzw. Arbeitsvermittler:innen geben Ihnen alle wichtigen Informationen und beraten Sie bei der Stellensuche und Bewerbung. Genauso helfen diese Ihnen auch, wenn es einmal schwierig werden sollte und es um das Behalten einer Stelle geht.
Damit Ihr Lebensunterhalt gesichert ist, erhalten Sie und alle in Ihrer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen Geldleistungen. Auch fördern wir Sie durch Zuschüsse in der sogenannten Eingliederungsphase, also wenn Sie neu eine Stelle aufgenommen haben und noch eingearbeitet werden müssen.
Unser Ziel ist es, Sie zurück in den Beruf zu bringen. Auf diesem Weg begleiten wir Sie. Aber es ist ganz wichtig, dass auch Sie dabei aktiv sind. Nur gemeinsam kann dieses Ziel erreicht werden.
Grundsätzlich erwarten wir von Ihnen eine aktive Mitarbeit bei der Stellensuche. Dazu gehört insbesondere, dass Sie sich selbst um eine zumutbare Arbeit bemühen, auch wenn diese nicht Ihrem erlernten Beruf oder der zuletzt ausgeübten Tätigkeit entspricht oder der Arbeitsweg länger sein sollte.
Ebenso wirken Sie an allen Maßnahmen tatkräftig mit, die Ihre Eingliederung unterstützen (z.B. Bewerbungstrainings).
Wichtige Dokumente und Formulare
- Fortschreibung des Konzeptes zur Ermittlung der Bedarfe für Unterkunft und Heizung 2022435 kB
- Richtlinie des Landkreises Ostprignitz-Ruppin zur Gewährung einmaliger Leistungen für Erstausstattungen nach § 24 Abs. 3 SGB II335 kB
- Richtlinie zur Gewährung der Bedarfe für Unterkunft und Heizung (Stand 01.01.2025)16.5 MB
- Richtlinie zur Gewährung der Bedarfe für Unterkunft und Heizung (Stand: 01.01.2023)17.9 MB
- Richtlinie zur Gewährung eines Mehrbedarfs für kostenaufwändige Ernährung187 kB