Sachgebiet Hygiene und Umweltmedizin
Kurzportrait
Das Sachgebiet Hygiene und Umweltmedizin umfasst die Prävention von Infektionskrankheiten und den Infektionsschutz in der Bevölkerung auf Basis des Infektionsschutzgesetz (IfSG) mit der Überwachung und Kontrolle von meldepflichtigen Infektionskrankheiten. Die Hygiene beinhaltet die Hygieneüberwachung in Gemeinschaftseinrichtungen und medizinischen Einrichtungen, die Kommunalhygiene sowie die Trink- und Badewasserhygiene. Dabei sind schutzbedürftigen Personengruppen, und der sozialkompensatorischer, subsidiärer Ansatz des Öffentlichen Gesundheitsdienstes besonderer Fokus. Außerdem bearbeitet das Sachgebiet Fragen des umweltbezogenen Gesundheitsschutzes und des medizinischen Katastrophenschutzes. Zusammenfassend liegen die Kernaufgaben des Sachgebiets in der Erkennung, Erfassung, Bewertung und Bekämpfung von für Menschen gesundheitsgefährdenden Faktoren – insbesondere in Hinblick auf die Belange von schutzbedürftigen Personengruppen. Durch die Wahrnehmung dieser Aufgaben können beispielsweise auftretende Infektionskrankheiten frühzeitig erkannt und durch entsprechende Maßnahmen (z.B. Impfungen) rechtzeitig an der Ausbreitung gehindert werden.
Die Mitarbeitenden des Sachgebiets beraten und unterstützen Bürger*innen, Einrichtungen des Gesundheitswesens und Gemeinschaftseinrichtungen zu Themen der Infektionshygiene, der Überwachungsmaßnahmen und bei (krankenhaus-) hygienisch-medizinischen Fragestellungen. Sie können im Ernstfall (z.B. Kontakt mit einem Masernerkrankten oder einem COVID-19 Patienten) im Umfeld Erkrankter oder Erkrankungsverdächtiger Maßnahmen einleiten und die Dauer einer erforderlichen Quarantäne festlegen. Bei Ausbrüchen (mehr als ein Fall) müssen die Maßnahmen gebündelt und erweitert werden. Aufgaben der gesundheitlichen Prävention durch das Überwachen von gesetzlichen Hygienevorschriften werden auch dort wahrgenommen, wo der Verdacht auf multiresistente Erreger bei Trägern oder Erkrankten vorliegt. Hier können systematische Umgebungsuntersuchungen Folge eines Nachweises sein.
Krankenhäuser, Einrichtungen des ambulanten Operierens, Vorsorge und Rehabilitationseinrichtungensowie Pflege- und Gemeinschaftseinrichtungen, wie Senioreneinrichtungen, Kitas, Schulen, Heime und Ferienlager, Obdachlosenunterkünfte, Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern und Justizvollzugsanstalten benötigen laut Infektionsschutzgesetz einen einrichtungsspezifischen Hygieneplan. Auch für die Qualitätskontrolle des Trinkwassers in zentralen Trinkwasser-, Eigenwasserversorgungsanlagen (eigenständig genutzte Brunnen) und Trinkwasserhausinstallationen und die Qualitätskontrolle des Badewassers an Badegewässern und Badebecken im Landkreis ist das Sachgebiet zuständig. Eine umfassende umweltmedizinische Beratung zu Schadstoffen in Wasser, Boden und Luft ist im Einzelfall möglich.
Die Aufgaben des Fachbereichs zusammengefasst:
- Verhütung und Eindämmung der Übertragung und Weiterverbreitung von Infektionskrankheiten, Infektionsschutz
- Trinkwasser- und Badewasserhygiene mit Kontrolle von Trinkwasserstellen, Badebeckenwasser und Badegewässern innerhalb des Landkreises OPR
- Kontrolle der Einhaltung von Hygienevorschriften und Hygienemaßnahmen sowie Infektionshygienische Überwachung von medizinischen Einrichtungen und Gemeinschaftsereinrichtungen
- Beratung zu (krankenhaus-) hygienisch-medizinischen Fragestellungen
- umweltmedizinische Beratung zu Schadstoffen in Wasser, Boden, Luft, Gesundheitsschädlingen und allergieauslösende Pflanzen (Ambrosia)
- medizinischer Katastrophenschutz