Sachgebiet Allgemeiner Sozialer Dienst
Kurzportrait
Das Sachgebiet Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD) bietet eine Vielzahl sozialer Leistungen für in Not geratene Kinder, Jugendliche, Sorgeberechtigte und deren Angehörige an. Sie verfolgen alle das Ziel, das Kindeswohl zu schützen, eine Kinder- und familienfreundliche Umwelt zu gestalten sowie die Lebensbedingungen der Leistungsempfangenden durch Integration und Kompetenzstärkung zu verbessern. Wir leisten Hilfe zur Selbsthilfe.
Unsere sozialpädagogischen Fachkräfte analysieren mit Ihnen zusammen die Ursachen und Wirkungen Ihrer Probleme und machen sich ein Bild von Ihrer Gesamtsituation, um Ihnen bedarfsgerechte Unterstützungsangebote unterbreiten zu können. Das erfordert natürlich, dass Sie uns aufsuchen und ihr Recht auf Beteiligung freiwillig wahrnehmen.
Unser vielfältiges Leistungsangebot wird auf die Bedarfe und die Veränderungsbereitschaft unserer Klient:innen angepasst. Zu unseren Aufgaben gehören u.a. die Beratung und Unterstützung von Sorgeberechtigten in Erziehungsangelegenheiten, die Vermittlung von notwendigen und geeigneten Hilfen zur Erziehung, Hilfsangebote für seelisch behinderte bzw. von einer Behinderung bedrohte junge Menschen, die Inobhutnahme von unbegleiteten minderjährigen Ausländern:innen, die Adoptionsvermittlung sowie die Suche und Unterstützung von Pflegepersonen für Kinder, die nicht bei ihrer leiblichen Familie aufwachsen können. Darüber hinaus wirken unsere sozialpädagogischen Fachkräfte in Verfahren vor dem Familiengericht mit und kümmern sich im Rahmen der Jugendgerichtshilfe um die Begleitung von straffällig gewordenen Jugendlichen in laufenden Gerichtsverfahren.
Die Wirtschaftliche Jugendhilfe als Teilbereich des Sachgebiets ist für die Finanzierung von ambulanten, teilstationären und stationären Hilfen der Jugendhilfeträger verantwortlich und sichert deren geldliche Ansprüche ab. Die Rahmenvereinbarung für Leistungen, Qualitätsentwicklung und Entgelte in der der Jugendhilfe regelt die inhaltlichen und finanziellen Grundlagen für Leistungen der Jugendhilfeträger.
Die Aufgaben des Fachbereichs zusammengefasst:
- Abbau und Vermeidung von gefährdenden Situationen für das Kindeswohl (reaktiver Kinderschutz)
- Adoptionsvermittlung von deutschen und ausländischen Kindern
- Begleitung von straffällig gewordenen Jugendlichen in einem Jugendgerichtsverfahrens
- Beratung und Begleitung von Pflegefamilien
- Beratung und Unterstützung von Sorgeberechtigten in Erziehungsangelegenheiten
- Beratung zu Hilfsangeboten zur Eingliederung von seelisch behinderten Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen
- Inobhutnahme von Minderjährigen und unbegleiteten minderjährigen Ausländern:innen
Untergeordnete Bereiche
Alle Dienstleistungen des Sachgebiets im Überblick
- Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
- Gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle OPR/ PR - Adoption eines ausländischen Kindes
- Gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle OPR/ PR - Adoption eines deutschen Kindes
- Hilfen zur Erziehung von Kindern und Jugendlichen (HzE)
- Inobhutnahme zur Unterbringung und Betreuung von unbgeleiteten minderjährigen Ausländern*innen (umA)
- Jugendberufshilfe
- Jugendgerichtshilfe
- Kinderschutz - Abwendung einer Kindeswohlgefährdung
- Pflegekinderdienst (PKD)
Wichtige Dokumente und Formulare
- Rahmenvereinbarung für Leistungen, Qualitätsentwicklung und Entgelte in der Jugendhilfe Anlagen 4a-6a gültig ab 01.01.2024 522 kB
- Rahmenvereinbarung für Leistungen, Qualitätsentwicklung und Entgelte in der Jugendhilfe gültig ab 01.01.20232.4 MB
- Rahmenvereinbarung für Leistungen, Qualitätsentwicklung und Entgelte in der Jugendhilfe gültig ab 01.01.202511.2 MB
- Richtlinie für Sonderpflege355 kB
- Richtlinie zur Gewährung von Nebenleistungen in stationärer Unterbringung sowie von Krankenhilfe gültig ab 01.01.2024359 kB
- Richtlinie zur Gewährung von Nebenleistungen in Vollzeitpflege sowie von Krankenhilfe gültig ab 01.01.20242.7 MB