Team Bundeselterngeld/Wohngeld
Kurzportrait
Bei den Mitarbeiter*innen des Teams Bundeselterngeld/Wohngeld können einkommensschwache Familien finanzielle Leistungen zur Familienunterstützung beantragen. Leistungen werden gegebenenfalls auch für die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf gewährt.
Liegen die entsprechenden Voraussetzungen für eine Leistungsgewährung vor, können Sie bei uns Wohngeld zur Sicherung Ihres angemessenen und familiengerechten Wohnraums beantragen. Wenn Sie in der Stadt Neuruppin oder einem Neuruppiner Ortsteil wohnhaft sind, ist die Stadtverwaltung Neuruppin für Ihren Wohngeldantrag zuständig. Außerdem können sorgeberechtigte Eltern und Alleinerziehende, die nach der Geburt ihres Kindes eine Unterbrechung oder Reduzierung ihrer Erwerbstätigkeit wünschen, Elterngeld beantragen, um so einen finanziellen Ausgleich zum fehlenden Einkommen zu erhalten.
Bitte nutzen Sie vorab unser Beratungsangebot zu staatlichen sozialen Leistungen an den Standorten Neuruppin, Kyritz und Wittstock (Dosse), um bei einer Erstberatung festzustellen, welche Leistung auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist. Mit Unterstützung unserer Berater*innen können Sie dann im Anschluss die dafür notwendigen Formulare ausfüllen bzw. zusammentragen und das Antragsverfahren in die Wege leiten.
Alle Dienstleistungen des Teams im Überblick
Wichtige Dokumente und Formulare
Dem Fachbereich sind keine Dokumente und Formulare zugewiesen.