Sachgebiet Amtsvormundschaften, Beistandschaften, Unterhaltsvorschuss
Kurzportrait
Das Sachgebiet Amtsvormundschaften, Beistandschaften, Unterhaltsvorschuss konzentriert Leistungen zum Wohle von Minderjährigen, deren Eltern aufgrund von Trennung, Krankheit oder anderen persönlichen Gründen die elterliche Sorge nicht bzw. nicht vollumfänglich wahrnehmen können oder selbst noch minderjährig sind. Dabei unterstützen wir sowohl Minderjährige bei der Durchsetzung rechtlicher Ansprüche, als auch Elternteile bei der Feststellung von Vaterschaften und Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Rahmen von Amtsvormundschaften und Beistandschaften. Auch für unbegleitete minderjährige Geflüchtete übernehmen wir die Vormundschaft.
Das Leistungsspektrum dient der Sicherstellung der körperlichen und psychischen Unversehrtheit sowie finanziellen Absicherung minderjähriger Klient:innen. Im Rahmen der Personensorge als erstem Teil der elterlichen Sorge unterstützen wir Kinder und minderjährige Jugendliche beispielsweise bei der Wohnortfindung, der Wahrnehmung von gesetzlichen Meldepflichten und in schulischen Angelegenheiten. Hinsichtlich der Vermögenssorge als zweitem Teilbereich der elterlichen Sorgepflichten kümmern wir uns um die Verwaltung der Geldmittel und beraten in Unterhaltsangelegenheiten.
Weiterhin können Sie im Sachgebiet Unterhaltsleistung nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UhVorschG) beantragen, wenn Sie als Alleinerziehende:r oder Elternteil mit überwiegender Erziehungsverantwortung keinen, nur teilweisen oder unregelmäßigen Unterhalt vom anderen Elternteil erhalten.
- Übernahme von elterlichen Sorgepflichten für Minderjährige und unbegleitete minderjährige Geflüchtete im Rahmen von Amtsvormundschaften
- Beistandschaften zur Feststellung von Vaterschaften
- Beistandschaften zur Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen
- Gewährung von Unterhaltsleistung nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UhVorschG)
Alle Dienstleistungen im Überblick
Wichtige Dokumente und Formulare
Die Antragsformulare zu Beistandschaften und zum Unterhaltsvorschuss finden Sie unter der entsprechenden Dienstleistung.