Sachgebiet Rechtliche Bauaufsicht und Denkmalschutz
Kurzportrait
Das Sachgebiet „Rechtliche Bauaufsicht und Denkmalschutz“ ist Teil der unteren Bauaufsicht. Die Mitarbeitenden wachen nach den Vorschriften der Landesbauordnung bei der Errichtung, der Änderung, der Beseitigung, der Instandhaltung und Nutzung baulicher Anlagen sowie anderer Anlagen und Einrichtungen darüber, dass die öffentlich-rechtlichen Vorschriften eingehalten werden.
Bei festgestellten Verstößen entscheidet die Bauaufsicht nach pflichtgemäßem Ermessen ob und wie sie gegen mögliche baurechtswidrige Zustände einschreitet, beispielsweise mit einer Baueinstellungs-, Nutzungsuntersagungs-, Beseitigungs- oder Sicherungsverfügung. Vollstreckbare ordnungsbehördliche Maßnahmen können mit geeigneten Zwangsmitteln durchgesetzt werden.Im Sachgebiet werden auch die Widersprüche gegen die Entscheidungen des Bau- und Umweltamtes geprüft. Außerdem werden Abbruchanzeigen entgegengenommen und weitergeleitet sowie für sogenannte fliegende Bauten eine Gebrauchsabnahme durchgeführt.
Bau- und Bodendenkmäler verkörpern das kulturelle Erbe einer Region, welches es zu schützen, zu erhalten und zu pflegen gilt. Aufgabe der unteren Denkmalschutzbehörde ist es, die Verwirklichung dieser Ziele im Rahmen ihrer Zuständigkeit zu unterstützen. Sind bauliche Maßnahmen an einem unter Denkmalschutz stehenden Objekt oder in einem denkmalgeschützten Bereich geplant, wird hierfür eine denkmalrechtliche Erlaubnis benötigt. Diese Erlaubnis wird durch die untere Denkmalschutzbehörde in Abstimmung mit der Denkmalfachbehörde ausgestellt. Außerdem bieten die Mitarbeitenden der unteren Denkmalschutzbehörde Denkmaleigentümer:innen und Planer:innen sowie sonstigen Interessierten die fachbezogene Beratung zu allen Fragen des Denkmalschutzes - einschließlich gestalterischer Fragen -, des Denkmalrechts, zu Zuschüssen, Förderungen und Steuervergünstigungen an.
Alle Dienstleistungen des Sachgebiets im Überblick
- Akteneinsicht in abgeschlossene bauaufsichtliche Verfahren
- Ausnahmegenehmigung nach Paragraf 22 der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen - Bundes-Immissionsschutzgesetz (1. BImSchV)
- Bescheinigung für die Erlangung von Steuervergünstigungen
- Denkmalrechtliche Erlaubnis Bau- und Bodendenkmal
- Gebrauchsabnahme (Fliegende Bauten)
Wichtige Dokumente und Formulare
Dem Fachbereich sind keine Dokumente und Formulare zugewiesen.