Sachgebiet Natur und Straßen
Kurzportrait
Zum Sachgebiet „Natur und Straßen“ gehören die untere Naturschutzbehörde und der kreiseigene Tiefbau, einerseits ist der Landkreis als untere Naturschutzbehörde zuständig für die Durchführung und Überwachung der Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes, des brandenburgischen Naturschutzausführungsgesetzes und der daraus erlassenen Rechtsvorschriften. Andererseits werden im Bereich der öffentlichen Straßen alle Rechtsverhältnisse im Zusammenhang mit dem Brandenburgischen Straßengesetz konzentriert.
Die Benutzung öffentlicher Straßen im Rahmen der jeweiligen Widmung, Straßenbaumaßnahmen, Unterhaltung von Radwegen, die Sicherheit an Kreuzungen oder die Gestattung von Leitungsrechten privater oder öffentlicher Versorger sind nur einige Aufgaben der Mitarbeitenden des Sachgebietes.
Außerdem entscheiden die Mitarbeitenden über Bürgeranträge zum Baumschutz, zu Maßnahmen in Schutzgebieten oder den Schutz besonderer Pflanzen- und Tierarten. Im Einzelfall richten sich erforderliche Maßnahmen zum Schutz von Natur und Landschaft an Vereine, Naturparkverwaltungen oder weitere Nutzergruppen der Forst-, Fischerei oder Landwirtschaft. Die Grundlage bildet der Landschaftsrahmenplan als regionaler Fachplan des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Das Planwerk verfügt über eine umfangreiche Datengrundlage, gibt Entwicklungsschwerpunkte und -räume an und stellt dafür Ziele und Maßnahmen auf. Dabei sind Beratung und Unterstützung bei der Auswahl geeigneter Maßnahmen von großer Bedeutung. Gemeinsam mit den verschiedenen Straßenbaulastträger werden auch Baumschauen an Straßen durchgeführt.
Um den Erhalt der Natur kümmert sich unter anderem auch der Naturschutzbeirat des Landkreises. Beim Naturschutzbeirat handelt es sich um ein Gremium fachkundiger Bürger:innen, die sich in ihrer beruflichen Tätigkeit oder als ehrenamtliche Naturschutzhelfer:innen für die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege einsetzen.
Alle Dienstleistungen des Sachgebiets im Überblick
- Artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung/Befreiung
- Aufstellung nichtamtlicher Hinweiszeichen an Kreisstraßen
- Ausnahme vom Bauverbot an Gewässern und Uferzonen
- Ausnahmegenehmigung vom Biotopschutz
- Ausnahmegenehmigung/ Befreiung vom Verbot des Alleenschutzes
- Befreiung vom Verbot des Schutzes von Naturdenkmalen
- Befreiung von den Verboten für Handlungen/Maßnahmen in Naturschutzgebieten
- Erteilung der Befugnis zur Markierung von Wegen und Pfaden
- Erteilung von Ausnahmegenehmigungen von straßenrechtlichen Anbauverboten
- Genehmigung der gewerbsmäßigen Entnahme zur Be- oder Verarbeitung von Pflanzen
- Genehmigung von Eingriffen in Natur und Landschaft
- Genehmigung von Sperrungen der freien Landschaft
- Genehmigung von Zelten in der freien Landschaft
- Genehmigung zur Beseitigung/Beschneidung von Bäumen, Sträuchern, Hecken und Feldgehölzen
- Gestattung von Leitungsrechten im öffentlichen Straßenraum der Kreisstraßen (sonstige Nutzungen)
- Gestattung von Straßennutzungen über den Gemeingebrauch (Sondernutzungen)
- Zulassung von Handlungen in Landschaftsschutzgebieten
- Zulassung von Projekten in Natura 2000-Gebieten
Wichtige Dokumente und Formulare
- Naturschutz im Landkreis Ostprignitz-Ruppin (Heft 2021)3.4 MB
- Naturschutz im Landkreis Ostprignitz-Ruppin (Heft 2017)3 MB
- Naturschutz im Landkreis Ostprignitz-Ruppin (Heft 2019)3.9 MB
- Verkehrsgutachten zu Straßenumstufungen13.5 MB
- Anlagen zum Verkehrsgutachten17.7 MB
- 3.Verordnung zum Schutz von Naturdenkmalen im Landkreis OPR3.9 MB
- Verordnung zum Schutz von Bäumen, Hecken und Feldgehölzen 24 kB
- 4.Verordnung zur Aufhebung von Naturdenkmalen im Landkreis OPR 152 kB