Restabfälle
Restabfallbehälter
Restabfallbehälter sind die Grundlage jeder Abfallentsorgung. Nur mit einem angemeldeten Restabfallbehälter ist ein Haushalt ordnungsgemäß an das Abfallentsorgungsnetz angeschlossen. Die durch den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger des Landkreises bereitgestellten Behälter verfügen über eingebaute Transponder und können damit den angeschlossenen Grundstücken eindeutig zugeordnet werden. Für die Entleerung ist im Auftrag des Landkreises die AWU OPR GmbH zuständig.
Sollte das Behältervolumen ausnahmsweise mal nicht ausreichen, ist es möglich, Mehrabfälle auch über zugelassene Abfallsäcke zu entsorgen. Diese erhalten Sie gegen Gebühr auf den Abfallannahmestellen im Landkreis sowie bei diesen Vertragspartnern. Beachten Sie, dass Abfallsäcke nicht dauerhaft als Ersatz für ein unzureichend vorgehaltenes Restabfallbehältervolumen genutzt werden dürfen.
Fassungsvermögen
60 Liter, 80 Liter, 120 Liter, 240 Liter, 1.100 Liter
Zulässiger Müll
In die schwarze Restabfalltonne gehören nicht-recycelbarer Hausmüll und hausmüllähnliche Gewerbeabfälle. Siehe auch Abfall-ABC.
Häufigkeit der Leerungen
Vierzehntäglich ab 07:00 Uhr nach Tourenplan.
Sonstiges
Die Abfallbehälter sind so zu befüllen, dass der Inhalt vollständig hinein passt und sich problemlos wieder entleeren lässt. Der Deckel muss also geschlossen sein und der Inhalt darf nicht eingestampft werden. Im Winter sind die Abfallbehälter so zu befüllen, dass ein Anfrieren verhindert wird. Bei verbleibenden Restmengen in den Restabfallbehältern gibt es keine Erstattung der Gebühr. Die Behälter müssen am Tag der Entleerung an der Straße so aufgestellt werden, wie es die Pfeilrichtung am Deckel verdeutlicht. Stellen Sie die Behälter immer so hin, dass die Räder von der Straße abgewandt sind.
Der Restabfallbehälter ist immer einem Grundstück zugeordnet und darf bei Umzug nicht mitgenommen werden. Ist der eingebaute Transponder defekt, kann das beauftragte Entsorgungsunternehmen den Restabfallbehälter nicht entleeren. Bitte informieren Sie unverzüglich das Sachgebiet öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger und teilen Sie dabei die Daten auf dem Hinweisaufkleber Ihres Behälters mit.