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Elektro-Altgeräte & Batterien

Allgemeine Informationen


Elektro-Altgeräte und Batterien enthalten wertvolle Rohstoffe, daher ist der ressourcenschonende Umgang mit ihnen besonders wichtig. Für eine mögliche Wiederverwendung und ein sinnvolles Recycling ist die getrennte Erfassung der Geräte und Batterien erforderlich. Daher müssen sie getrennt vom Hausmüll entsorgt und fachgerecht entsorgt werden. Private und gewerbliche Sammlungen von Altgeräten sind verboten und können unter Umständen keine fachgerechte Entsorgung sicherstellen. 

Entsorgung


Einen persönlichen Beitrag durch die richtige Entsorgung leisten!

Wenn Sie Altgeräte einer getrennten Sammlung zuführen, entlasten Sie die Umwelt in doppelter Weise. Sie sparen Ressourcen und tragen dazu bei, den Schadstoffgehalt im Restmüll deutlich zu verringern. Damit bewirken Sie einen hohen Nutzen für die Umwelt und helfen, wertvolle Rohstoffe zu recyceln und Schadstoffe gezielt zu behandeln. Elektro-Altgeräte gehören bisher zu den größten Verursachern der Schadstoffbelastung des Hausmülls mit Blei, Cadmium und Quecksilber.

Kostenfreie Rückgabe von Batterien und Lithium-Ionen-Akkus

  • Batterien-Rückgabe über die bei den Einzelhändlern aufgestellten grünen Sammelboxen oder auf dem Wertstoffhof.
  • Kleben Sie bei lithiumhaltigen Altbatterien und Altakkus vor der Abgabe die Pole ab, um Kurzschlüsse und Brände, zu vermeiden.
  • Lithium-Ionen-Akkus (z.B. aus E-Bikes) werden kostenfrei von den Vertreibern dieser Batterieart (Fahrradhandel) zurückgenommen. 

Rückgabe von Fahrzeugbatterien

Rückgabe von Fahrzeugbatterien beim Vertreiber oder Hersteller (Pfandsystem), alternativ auch am Schadstoffmobil (ohne Pfandrückgabe).

Kostenfreie Rückgabe von Beleuchtungskörpern

Leuchtstoff-, Energiespar- und LED-Lampen geben Sie kostenlos auf den Annahmestellen und oder Schadstoffmobil ab.

Kostenfreie Elektro-Altgeräte-Rückgabe

  • Rückgabe aller Elektro-Altgeräte beim Vertreiber der Elektro- und Elektronikgeräte, wie zum Beispiel Elektronikfachgeschäfte, Baumärkte und andere Verkaufsstellen, die Elektro- und Elektronikgeräte anbieten. 
  • Online- und Versandhändler müssen ebenfalls eine kostenfreie Rücknahme von Altgeräten anbieten. 
  • Rückgabe aller Elektro-Altgeräte beim jeweiligen Hersteller der Elektro- und Elektronikgeräte 
  • Anlieferung aller Elektro-Altgeräte und auf den Abfallsammelstellen des Landkreises Ostprignitz-Ruppin möglich
  • Abholung größerer Elektro-Altgeräte im Rahmen der Sperrmüllsammlung möglich
  • Einwurf kleinerer Elektro-Altgeräte in die grünen Sammeltonnen an den Standorten einiger Gemeinde- und Amtsverwaltungen, die Sie in der Randspalte finden

Vorbereitung der Rückgabe von Elektro-Altgeräten

Herausnehmbare Batterien, Akkus (z. B. in Digitalkameras, Akkuschraubern) sowie Lampen müssen vor der Entsorgung aus dem Elektro-Altgerät entnommen und getrennt entsorgt werden, es sei denn, die Altgeräte sind für eine Wiederverwendung bestimmt und werden separat zu diesem Zweck gesammelt.

Datenträgerentsorgung

Sie sind verantwortlich dafür, Ihre persönlichen oder sensiblen Daten von Ihren Elektro-Altgeräten wie Handy oder Computer vor deren Entsorgung zu löschen. Möglichkeiten hierfür sind die physikalische Vernichtung oder die Löschung mittels Softwareprogrammen.

Reparieren oder Weitergeben und damit Abfälle vermeiden!

  • Prüfen Sie, ob eine Reparatur Ihres Gerätes möglich ist, bevor Sie einen Ersatz kaufen, denn Weiterverwendung ist die beste Möglichkeit Ressourcen zu schonen.
  • Funktionsfähige Elektrogeräte nehmen die Gebrauchtartikelbörse (GAB) und ihre Niederlassungen entgegen

Elektrogerät: Ja oder nein?

Als Faustregel gilt: Sobald elektrische Energie zum Einsatz kommt, die entweder direkt aus dem Stromnetz entnommen oder über Akkumulatoren beziehungsweise Batterien bezogen wird, handelt es sich um ein Elektrogerät, welches fachgerecht - getrennt vom Hausmüll zu entsorgen ist. Als Erkennungszeichen hierfür dient das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne, welches Sie auf dem Gerät selbst, dem Garantieschein oder in der Gebrauchsanweisung finden können. Zur Orientierung dient außerdem das Abfall-ABC.

Asbesthaltige Nachtspeicherheizgeräte

Ältere Nachtspeicheröfen können Asbest und sechswertiges Chrom enthalten und stellen damit eine erhebliche Gefahr für Gesundheit und Umwelt dar. Daher dürfen nur zugelassene Fachfirmen nach TRGS 519 (Technische Regeln für Gefahrstoffe) derlei Elektrogeräte zerlegen und entsorgen. Voraussetzung für die kostenfreie Annahme Ihres asbesthaltigen Nachtspeicherheizgerätes ist, dass dieses ordnungsgemäß abgebaut, luftdicht verpackt und unbeschädigt an unserer Abfallsammelstelle abgegeben wird.

Vorsicht bei Schrottsammlungen/Haustürsammlungen!

Die Entsorgung alter Elektrogeräte über private und gewerbliche Sammlungen ist nicht erlaubt. Was vermeintlich hilfreich erscheint, ist illegal und kann als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldstrafe geahndet werden. Hintergrund ist, dass der Geschäftszweck illegaler Sammlungen in der Regel die Ausschlachtung ist, also der Vertrieb wertvoller und gewinnbringender Materialien. Die fachgerechte Entsorgung der nicht benötigten Restbestandteile kann dabei nicht immer sichergestellt werden und gefährdet damit Menschen und Umwelt.

Beachten Sie hierzu auch die Hinweise in unserem Infoblatt.

Stopp dem illegalen Export

Der Export nicht funktionsfähiger Elektro-Altgeräte ist verboten. Damit wird verhindert, dass die Geräte unter umwelt- und gesundheitsschädigenden Bedingungen ausgeschlachtet werden. Mit der Abgabe an offiziellen Sammelstellen, beispielsweise Ihrem Wertstoffhof, vermeiden Sie, dass Ihr Elektro-Altgerät illegal exportiert oder unter gesundheits- und umweltschädigenden Bedingungen ausgeschlachtet wird.

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