Kommunalaufsicht
Kurzportrait
Die Kommunalaufsicht gewährleistet den rechtlichen Rahmen zur Ausgestaltung des vom Grundgesetz garantierten Rechts der kommunalen Selbstverwaltung im Bundesland Brandenburg. Der Landrat als untere Kommunalaufsichtsbehörde nimmt die erforderlichen Aufgaben der Rechtsaufsicht gegenüber den Gemeinden, Ämtern und Zweckverbänden im Landkreis wahr. Kommunale Selbstverwaltung und Rechtsaufsicht sind zwei Seiten derselben Sache.
Grundanliegen der Kommunalaufsicht ist es, die Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns im öffentlichen Interesse und im Sinne des Gemeinwohls zu erreichen. Sie wird nicht in Angelegenheiten tätig, die ausschließlich die Interessen einzelner Bürger:innen oder Unternehmen betreffen; die Kommunalaufsicht nimmt keine Rechtsberatung für Bürger:innen vor.
Die Rechtsaufsicht wird so ausgeübt, dass die Entschlusskraft der Gemeinden unterstützt und die Rechte der Gemeinden geschützt werden. Dafür werden vorrangig präventive Mittel wie Unterrichtung und Beratung für die Gemeinden eingesetzt, etwa wenn es um Verfahrens- und Entscheidungsabläufe in den Gemeindevertretungen geht. Stellen kreisangehörige Gemeinden die Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandels nicht selbst her, nutzt die Kommunalaufsicht auch repressive Maßnahmen wie Beanstandung oder Anordnung. Zweckmäßigkeitsentscheidungen dagegen trifft jede Gemeinde nach den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten, Wünschen und Vorstellungen selbst.
Bei Streitigkeiten zwischen Gemeindevertretungen und amtierenden Bürgermeister:innen oder Amtsdirektor:innen über die Rechtmäßigkeit eines Beschlusses entscheidet die Kommunalaufsicht im Rahmen eines sogenannten Beanstandungsverfahrens. Im finanziellen Bereich sieht die Kommunalverfassung des Landes Brandenburg Anzeigepflichten der Gemeinden gegenüber der Kommunalaufsicht - zum Beispiel die jährliche Vorlage der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans - sowie Genehmigungspflichten für die Abgabe von Bürgschaften oder die Aufnahme von Investitionskrediten vor.
Die Aufgaben des Fachbereichs zusammengefasst:
- Rechtsaufsicht gegenüber kreisangehörigen Gemeinden, Ämtern und Zweckverbänden
- Sicherstellung, dass die Verwaltung der Gemeinden im Einklang mit den Gesetzen erfolgt
- Beanstandung von rechtswidrigen Entscheidungen
- Prüfung der angezeigten Haushaltssatzungen und Haushaltspläne
- Genehmigung z. B. genehmigungspflichtiger Bestandteile von Haushaltssatzungen
- keine Rechtsberatung für Bürger:innen
Alle Dienstleistungen des Fachbereichs im Überblick
Dem Fachbereich sind keine Dienstleistungen zugewiesen.
Wichtige Dokumente und Formulare
Dem Fachbereich sind keine Dokumente und Formulare zugewiesen.