Gesetzliche Vertreter
Kurzportrait
Im Landkreis Ostprignitz-Ruppin gibt es eine Vielzahl von Grundstücken, deren Eigentümer nicht aufgefunden werden können. Oft sind die Eigentümer verstorben und die Erben wurden bislang nicht ermittelt oder es ist nicht festzustellen, wo die Eigentümer wohnen. In diesen Fällen kann der Landkreis eine:n gesetzliche:n Vertreter:in für den Eigentümer bestellen. Hierfür ist das Referat Recht zuständig. Gesetzliche Vertreter vertreten die unbekannten Eigentümer im Rechtsverkehr und können zum Beispiel Miet- oder Pachtverträge für die Grundstücke abschließen. Hierbei haben sie sich am wirtschaftlichen Interesse der unbekannten Eigentümer zu orientieren. Zu gesetzlichen Vertretern können Privatpersonen aber auch die Städte, Ämter und Gemeinden bestellt werden, in denen die Grundstücke liegen, für die Vertreter zu bestellen sind. Wenn Grundstücke im Eigentum einer Erbengemeinschaft stehen und nur einzelne Miterben unbekannt sind, wird einer der bekannten Miterben zum gesetzlichen Vertreter bestellt.
Die gesetzlichen Vertreter erhalten für Ihre Tätigkeit eine angemessene Vergütung. Weiterhin werden ihnen ihre baren Auslagen erstattet. Die Finanzierung erfolgt allerdings nicht durch den Landkreis, sondern aus den Erträgen der Grundstücke, die durch die Vermietung oder Verpachtung erzielt werden. Wenn die Kosten zur Verwaltung der Grundstücke den Wert der Grundstücke zu übersteigen drohen oder wenn eine gesetzliche Verpflichtung zum Verkauf der Grundstücke besteht, können gesetzliche Vertreter die verwalteten Grundstücke auch verkaufen und den Verkaufserlös für die unbekannten Eigentümer bei Gericht hinterlegen. Der Landkreis als Bestellungsbehörde überwacht die Arbeit der gesetzlichen Vertreter und hat den Verkauf zu genehmigen.
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