Der Landrat
Landkreis Ostprignitz-Ruppin
Ralf Reinhardt ist seit 2010 als Landrat Hauptverwaltungsbeamter des Landkreises Ostprignitz-Ruppin. Der Landrat ist Leiter der Kreisverwaltung und rechtlicher Vertreter und Repräsentant des Landkreises. Er führt die Geschäfte der laufenden Verwaltung und vertritt den Landkreis nach außen. Er ist unter anderem für die Vorbereitung und Durchführung der Beschlüsse des Kreistages und des Kreis- und Finanzausschusses zuständig.
Er trifft Entscheidungen auf dem Gebiet der Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung und Auftragsangelegenheiten, es sei denn der Kreistag ist aufgrund besonderer gesetzlicher Vorschriften zuständig.
Der Landrat ist in seiner Funktion allgemeine untere Landesbehörde für das Gebiet des Landkreises Ostprignitz-Ruppin. Er führt die Kommunal-, Sonder- und Fachaufsicht über die kreisangehörigen Gemeinden und Ämter.