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Menschen mit Behinderung
Der Landkreis ist für die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung zuständig. Das Team Eingliederungshilfe bietet Beratungen für alle Fragen, die im Zusammenhang mit einer Behinderung stehen an – auch dann, wenn die Behinderung noch nicht eingetreten ist. Darüber hinaus bietet das Team Sozialmanagement Beratung und Hilfe bei Fragen zu Leistungen aller Sozialgesetzbücher an.
Zuständige Stellen
Dienstleistungen
- Ausnahmegenehmigung zur Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen
- Beratungsstelle für Menschen mit Behinderung
- Eingliederungshilfe für Menschen mit einer Behinderung
- Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
- Hilfe zur Krisenbewältigung (Krisenintervention)
- Hilfen zur Pflege
- Koordinierung - Eingliederungshilfe für Menschen mit einer Behinderung
- Landespflegegeld