Grundsicherung, Lebensunterhalt & Jobcenter
Wenn die eigenen finanziellen Mittel nicht ausreichen, um den Lebensunterhalt zu decken, können staatliche Leistungen beantragt werden. Hier erhalten Sie eine kurze Übersicht der möglichen Hilfen:
Arbeitslosengeld bekommen Menschen, die ihren Job verlieren. Das Arbeitslosengeld, abgekürzt ALG, muss vom Arbeitslosen bei der Bundesagentur für Arbeit beantragt werden. Es ist eine Versicherungsleistung. Das heißt, nur wer vorher in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat, bekommt dann auch ALG.
Bürgergeld ist Teil der sogenannten Grundsicherung für Arbeitsuchende und wird häufig im Anschluss an das Arbeitslosengeld gezahlt, wenn weiterhin Unterstützung notwendig ist. Bürgergeld können Sie auch bekommen, wenn Sie noch nie gearbeitet oder ein geringes Einkommen haben. Hierfür ist das Jobcenter Ostprignitz-Ruppin zuständig.
Grundsicherung im Alter oder bei voller Erwerbsminderung können Sie als bedürftiger Mensch bekommen, wenn Sie entweder die Regelaltersgrenze - das ist der Zeitpunkt, an dem Sie die reguläre Altersrente beziehen können – erreicht haben oder Sie dauerhaft voll erwerbsgemindert und mindestens 18 Jahre alt sind. Wenn die bisher genannten Fälle nicht auf Sie zutreffen, Sie aber trotzdem nicht in der Lage sind, Ihren Lebensunterhalt selbst zu bestreiten, kann für Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Hilfe zum Lebensunterhalt infrage kommen. Die Grundsicherung im Alter sowie die Hilfe zum Lebensunterhalt sind beim Amt für Soziales des Landkreises Ostprignitz-Ruppin zu beantragen.
Zuständige Stellen
Dienstleistungen
- Bestattungskostenübernahme
- Bildungs- und Teilhabeleistungen für bedürftige Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene
- Einmalige Leistung für eine Erstausstattung (SGB II)
- Förderleistungen an Arbeitgeber
- Förderung von Arbeitsangelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung (Agh MAE)
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Hilfe zum Lebensunterhalt
- Leistungen zur Eingliederung für erwerbsfähige Arbeitnehmer:innen
- Leistungen zur Eingliederung für erwerbsfähige Selbständige
- Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II - Bürgergeld