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Bauen & Umwelt
Der Landkreis ist für die technische Bauaufsicht und den Denkmalschutz verantwortlich – hier finden Sie beispielsweise Informationen zu Baugenehmigungen und allen mit einem Bauvorhaben in Verbindung stehenden Dienstleistungen des Landkreises. Weiterhin finden Sie hier Informationen zu Naturschutz und Abfallwirtschaft, insbesondere zu den Abfallannahme- und Sammelstellen.
Zuständige Stellen
Dienstleistungen
- Abbruchanzeige (Beseitigung baulicher Anlagen)
- Abfallannahmestellen
- Abfallberatung und Bildungsangebote
- Abgeschlossenheitsbescheinigungen (Ausstellung durch die untere Bauaufsichtsbehörde)
- Akteneinsicht in abgeschlossene bauaufsichtliche Verfahren
- Anlagen in, an, unter und über Gewässern - Steganlagen
- Antrag auf Auskunft über vereinbarte Nutzungsentgelte (gemäß §7 Abs. 1 NutzEV)
- Anzeige des Umgangs mit wassergefährdenden Stoffen
- Anzeige illegaler Abfallablagerung auf öffentlich zugänglichen Flächen
- Anzeige Kleine Öllager - Heizölanlagen, kleine Tankstellen
- Anzeige von Abwasserkanalisationen (Schmutzwasser und Niederschlagswasser) Genehmigung von Abwasserbehandlungsanlagen (Kläranlagen)
- Artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung/Befreiung
- Aufstellung nichtamtlicher Hinweiszeichen an Kreisstraßen
- Auskunft aus dem Altlastenkataster (ALKAT)
- Ausnahme vom Bauverbot an Gewässern und Uferzonen
- Ausnahmegenehmigung nach Paragraf 22 der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen - Bundes-Immissionsschutzgesetz (1. BImSchV)
- Ausnahmegenehmigung vom Biotopschutz
- Ausnahmegenehmigung/ Befreiung vom Verbot des Alleenschutzes
- Bauanzeige
- Baugenehmigung
- Baulasten - Auskunft und Auszug aus dem Baulastenverzeichnis
- Bauvorbescheid
- Befreiung vom Verbot des Schutzes von Naturdenkmalen
- Befreiung von den Verboten für Handlungen/Maßnahmen in Naturschutzgebieten
- Beglaubigung von Unterschriften auf Anträgen auf Vereinigung oder Teilung von Grundstücken