Elektronischer Rechtsverkehr
Das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo)
An das beBPodes Landkreises Ostprignitz-Ruppinkönnen elektronische Dokumente rechtssicher übermittelt werden, auch wenn sie nur einfach signiert sind. Das beBPo beruht auf der seit 2004 bewährten Infrastruktur des Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfachs (EGVP). Die EGVP-Infrastruktur ist wegen der strengen Authentifizierung aller Beteiligten und der doppelten Ende-zu-Ende-Verschlüsselung bereits schriftformersetzend nach § 3a Abs. 3 Nr. 2 a) bis c) VwVfG. Daher kann bei Dokumentenübermittlung per beBPo auf eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur verzichtet werden.
Eine Übermittlung von Dokumenten an das beBPo ist für folgende Absenderkreise möglich:
- Bürger:innen, Unternehmen, Selbstständige und sämtliche Organisationen über ein elektronisches Bürger- und Organisationenpostfach (eBO, kostenlos einzurichten unter https://ebo.bund.de/)
- die Rechtsanwaltschaft über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA)
- die Gerichte über das EGVP
- die Steuerberaterschaft über das besondere elektronische Steuerberaterpostfach (beSt)
- die Notariate über das besondere elektronische Notarpostfach (beN)
- andere Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts über deren beBPo
Das beBPo des Landkreises Ostprignitz-Ruppinist eine einheitliche Adresse für alle Ämter und Organisationseinheiten der Kreisverwaltung des Landkreises Ostprignitz-Ruppin.
Die Nutzer-ID des Landkreises Ostprignitz-Ruppin lautet: DE.Justiz.b22d75cf-1f20-47c9-81ce-1e1b1dd433e0.2ceb