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Elektronischer Rechtsverkehr

Das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo)


An das beBPodes Landkreises Ostprignitz-Ruppinkönnen elektronische Dokumente rechtssicher übermittelt werden, auch wenn sie nur einfach signiert sind. Das beBPo beruht auf der seit 2004 bewährten Infrastruktur des Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfachs (EGVP). Die EGVP-Infrastruktur ist wegen der strengen Authentifizierung aller Beteiligten und der doppelten Ende-zu-Ende-Verschlüsselung bereits schriftformersetzend nach § 3a Abs. 3 Nr. 2 a) bis c) VwVfG. Daher kann bei Dokumentenübermittlung per beBPo auf eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur verzichtet werden.

Eine Übermittlung von Dokumenten an das beBPo ist für folgende Absenderkreise möglich:

  • Bürger:innen, Unternehmen, Selbstständige und sämtliche Organisationen über ein elektronisches Bürger- und Organisationenpostfach (eBO, kostenlos einzurichten unter https://ebo.bund.de/)
  • die Rechtsanwaltschaft über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA)
  • die Gerichte über das EGVP
  • die Steuerberaterschaft über das besondere elektronische Steuerberaterpostfach (beSt)
  • die Notariate über das besondere elektronische Notarpostfach (beN)
  • andere Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts über deren beBPo

Das beBPo des Landkreises Ostprignitz-Ruppinist eine einheitliche Adresse für alle Ämter und Organisationseinheiten der Kreisverwaltung des Landkreises Ostprignitz-Ruppin. 

Die Nutzer-ID des Landkreises Ostprignitz-Ruppin lautet: DE.Justiz.b22d75cf-1f20-47c9-81ce-1e1b1dd433e0.2ceb

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