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Kaufpreissammlung (Auskunft)

Leistungsbeschreibung

Die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte führen für ihre Zuständigkeitsbereiche eine Kaufpreissammlung. Die Kaufpreissammlung enthält unter anderem Informationen über Verträge vom Kauf und Tausch von Grundstücken, Grundstücksteilen und Rechten an Grundstücken.

Zur Führung der Kaufpreissammlung erhalten die Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse sämtliche Verträge, durch welche Eigentum an einem Grundstück übertragen werden soll. Diese Verträge werden gesammelt und im Hinblick auf die unterschiedlichen wertbeeinflussenden Umstände einer Immobilie anonymisiert ausgewertet.

Auskünfte aus der Kaufpreissammlung können grundsätzlich nur bei berechtigtem Interesse erteilt werden. Die Berechtigung im Einzelfall richtet sich nach landesrechtlichen Vorschriften ("Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?").

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Auskünfte aus der Kaufpreissammlung können bei berechtigtem Interesse und sachgemäßer Verwendung auf Antrag in anonymisierter Form erteilt werden. 

Bei den folgenden genannten Personen ist ein berechtigtes Interesse an der Auskunftserteilung zu unterstellen, soweit sie die Auskünfte zur rechtmäßigen Erfüllung ihrer Grundstückswertermittlungsaufgaben benötigen.

  1. von einer Kammer öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für die Grundstückswertermittlung
  2. die mit der Grundstücksbewertung beauftragten Be­diens­te­ten von Behörden und Einrichtungen, die unter der Aufsicht von Landes- oder Bundesbehörden stehen
  3. Be­diens­te­te der für das Vermessungswesen zuständigen Behörden Berlins, die Wertermittlungsaufgaben wahrnehmen
  4. Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur:innen, die auch mit Tätigkeiten auf dem Gebiet der Grundstückswertermittlung ihrer jeweiligen Berufsordnung unterliegen
  5. Immobiliensachverständige, die im Einklang mit der euro­pä­ischen Norm EN DIN 45 013 geprüft sind
  6. Notar:innen bei Ermittlungen nach § 97 Abs. 1 des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Sollten Sie eine schriftliche Auskunft benötigen, stellen Sie bitte einen schriftlichen Antrag (Brief per Post oder E-Mail). Antragsvorlagen finden Sie auf der Internetseite der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte im Land Brandenburg: 

Die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte im Land Brandenburg - Antragsvorlagen

Welche Gebühren fallen an?

Maßgeblich ist die Gebührenordnung für die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte des Landes Brandenburg und deren Geschäftsstellen (Brandenburgische Gutachterausschuss-Gebührenordnung – BbgGAGebO).

Was sollte ich noch wissen?

Privatpersonen können überschlägige Immobilienwerte oftmals gut aus den Immobilien- und Grundstücksmarktberichten der Gutachterausschüsse herauslesen.

Rechtsgrundlagen

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