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03.06.2024

Informationen zur geplanten Übernahme des Kurt Tucholsky Literaturmuseums

Der Landkreis Ostprignitz-Ruppin informiert nachfolgend über den aktuellen Stand der geplanten Übernahme des Rheinsberger Kurt Tucholsky Literaturmuseums in eine kreisliche Trägerschaft. Dazu hatte es bei der letzten Sitzung des Kreistages Ostprignitz-Ruppin am 30. Mai 2024 einen entsprechenden Beschluss gegeben.

Dabei wurde durch den Kreistag beschlossen:

1. Die im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rheinsberg Nr. FA-0546/24/1 vom 13. Mai 2024 enthaltene öffentlich-rechtliche Vereinbarung, die seitens des Bürgermeisters der Stadt Rheinsberg laut Beschluss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rheinsberg dem Landkreis Ostprignitz-Ruppin als Angebot vorgelegt werden soll, anzunehmen,

2. den Landrat zu beauftragen, die öffentlich-rechtliche Vereinbarung der Stadt Rheinsberg umgehend in dreifacher Ausfertigung noch am 31. Mai 2024 per Boten zur Unterschrift zuzuleiten,

3. den Landrat zu beauftragen, die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zu unterzeichnen, wenn die an die Stadt Rheinsberg übersandten drei Ausfertigungen bis zum 7. Juni 2024, 12:00 Uhr, durch die Stadt Rheinsberg unterzeichnet und an den Landkreis zurückgesandt wurden.

4. Wenn keine Unterzeichnung oder Rücksendung bis zum genannten Termin erfolgt, wird davon ausgegangen, dass der Bürgermeister der Stadt Rheinsberg die vorliegende öffentlich-rechtliche Vereinbarung nicht abschließen will und der am 13. Mai 2024 gefasste Beschluss der Stadtverordnetenversammlung Rheinsberg in der gefassten Form somit nicht durch den Bürgermeister zur Umsetzung kommt.

Nachdem der Bürgermeister der Stadt Rheinsberg zunächst die Annahme des Anschreibens des Landkreises vom 31. Mai 2024 mit Anlagen und dreifacher Ausfertigung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Übertragung der Trägerschaft des Kurt Tucholsky Literaturmuseums der Stadt Rheinsberg an den Landkreis Ostprignitz-Ruppin verweigert hat, wurde am Samstag, 1. Juni 2024, seitens des Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung zu einer Sondersitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rheinsberg eingeladen. Beschlussgegenstand der Stadtverordnetenversammlung soll eine Befassung mit der, nach Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 13. Mai 2024, durch die Stadt Rheinsberg anzubietenden öffentlich-rechtliche Vereinbarung sein, die gemäß des Beschlussvorschlags der Stadt Rheinsberg geändert werden soll. Die Ursprungsfassung dieser durch die Stadt Rheinsberg anzubietenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung wurde dem Bürgermeister erstmalig im Entwurf am 8. März 2024 übersandt.

Der Kreistag des Landkreises Ostprignitz-Ruppin hat einen einstimmigen Beschluss gefasst, der durch den Landrat umzusetzen ist. Wenn die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rheinsberg, die durch den Bürgermeister der Stadt vorgeschlagenen Änderungen beschließt und wenn somit bis zum 7. Juni 2024, 12.00 Uhr, keine Unterzeichnung oder Rücksendung der drei durch den Landkreis ausgefertigten öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen erfolgt, wird entsprechend des gefassten Beschlusses des Kreistages davon ausgegangen, dass der Bürgermeister der Stadt Rheinsberg die ihm vorliegende öffentlich-rechtliche Vereinbarung nicht abschließen will und der am 13. Mai 2024 erfolgte Beschluss der Stadtverordnetenversammlung Rheinsberg in der gefassten Form somit nicht zur Umsetzung kommt. Jegliche vorgenommene Änderungen an der durch den Landkreis übersandten öffentlich-rechtlichen Vereinbarung bedeuten eine Ablehnung der zuvor durch den Kreistag angenommenen Vereinbarung, die als Angebot der Stadt Rheinsberg mit Beschluss vom 13. Mai 2024 vorlag.

Die Abgeordneten des Kreistages wurden über die am 6. Juni 2024 geplante Sondersitzung der Stadtverordnetenversammlung entsprechend informiert.

Beschlussvorlage Kreistag Ostprignitz-Ruppin vom 30. Mai 2024

Beschluss Kreistag Ostprignitz-Ruppin vom 30. Mai 2024

Beschlussvorlage Sondersitzung Stadt Rheinsberg 6.6.2024
 

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