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Bewohnerparkausweise

Leistungsbeschreibung

Um Menschen in unmittelbarer Wohnnähe Parkraum zu verschaffen, sind Parkplätze in Städten, Ämtern und Gemeinden speziell für deren Anwohner:innen reserviert und können von diesen ohne zeitliche Begrenzung gebührenfrei benutzt werden. Dafür ist ein Bewohnerparkausweis erforderlich, der beim Amt für öffentliche Sicherheit und Verkehr beantragt werden kann. Er berechtigt, bestimmte Parkzonen (keinen festen Parkplatz) in unmittelbarer Nähe der eigenen Wohnung zu benutzen. Dazu sind entsprechende Zonen ausgewiesen. Der Bewohnerparkausweis ist sichtbar im Bereich der Frontscheibe Ihres Fahrzeuges auszulegen.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Sie haben Ihren Erst- oder Zweitwohnsitz in der Zone gemeldet, für die Sie einen Bewohnerparkausweis beantragen. Bewohnerparkausweise können nur für Zonen beantragt werden, in denen Sie tatsächlich wohnen. Für Zonen, die Sie nicht bewohnen, aber regelmäßig nutzen (beispielsweise am Arbeitsplatz) können Sie keinen Bewohnerparkausweis beantragen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antragsformular
  • Personalausweis (Kopie)
  • Fahrzeugschein (Kopie)
  • bei Nebenwohnung: Meldebescheinigung (Kopie)
  • wenn Sie nicht Halter des Fahrzeuges sind: Bescheinigung (formlos), wonach Sie befugt sind, das Fahrzeug dauernd zu nutzen

Welche Gebühren fallen an?

  • Erteilung Bewohnerparkausweis: 25,60 Euro
  • Kennzeichenänderung: 10,20 Euro
  • Ersatzausstellung bei Verlust: 10,20 Euro

Was sollte ich noch wissen?

Der Bewohnerparkausweis hat eine Gültigkeit von maximal einem Jahr.

Rechtsgrundlagen

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